ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN
Stand: September 2022
1. Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der MILES Mobility GmbH („MILES“) und Personen („Kunden“), die Leistungen von MILES im Rahmen der Registrierung eines Benutzerkontos (Nutzervertrag) in Anspruch nehmen. Ergänzend regeln die Allgemeinen Mietbedingungen („AMB“) die Geschäftsbeziehung zwischen MILES oder ggf. der lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft („Vermieter“) und Kunden, die Fahrzeuge mieten („Mietvertrag“) und/oder ein ergänzendes Abonnement erwerben und nutzen (“MILES Pass”).
1.2 Mietverträge und Abonnements eines MILES Pass unter den AMB werden in Deutschland mit MILES als Vermieter und außerhalb Deutschlands mit der jeweiligen lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft als Vermieter abgeschlossen, abhängig davon, in welchem Land die Miete eingeleitet wird. Unabhängig davon, ob der Mietvertrag zwischen dem Kunden und einer lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft als Vermieter abgeschlossen wird, besteht der Nutzervertrag immer zwischen dem Kunden und MILES. Ggf. können Mietverträge auch über von Dritten betriebene Mobility-Plattformen (jeweils eine „Plattform“) abgeschlossen werden, es ist dann kein Nutzervertrag erforderlich. Es gelten in solchen Fällen ergänzend die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform (jeweils die „Plattformbedingungen“), wobei Vertragspartner des Kunden unter dem Mietvertrag immer MILES bzw. die lokale, mit MILES verbundene Gesellschaft als Vermieter ist, abhängig davon, in welchem Land der Mietvertrag abgeschlossen wird. Die Regelungen der AMB gelten für Mietverträge jedenfalls ohne Einschränkung.
1.3 Diese AGB werden durch die Preis- und Kostenordnung ergänzt, die unter https://miles-mobility.com/preise und in der MILES App abrufbar ist.
1.4 Soweit für die Inanspruchnahme der Leistungen von MILES erforderlich, hat der Kunde selbst für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation mit seinen Endgeräten zu sorgen und trägt selbst die Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.
1.5 Weitere Informationen zu MILES und den Leistungen von MILES sowie zum Verhalten bei Unfällen finden sich in den FAQ unter https://support.miles- mobility.com/hc/de/categories/360002670840. Sofern der Kunde nachfolgend ohne weitere Angaben zum Kontaktweg verpflichtet wird, MILES oder den Vermieter (soweit der Mietvertrag mit einer lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft geschlossen wird) zu kontaktieren, so ist hierfür die in der MILES App hinterlegte Telefonnummer des Service-Teams zu verwenden.
2. Registrierung, Nutzervertrag
2.1 Die Registrierung durch den Kunden für ein individuelles Benutzerkonto erfolgt über die MILES App, die über den Google Play Store bzw. den Apple App Store kostenlos auf das Endgerät geladen werden kann.
2.2 Durch Eingabe der abgefragten Daten und Bestätigung dieser AGB im Registrierungsprozess kommt der Nutzervertrag zwischen dem Kunden und MILES zustande, wenn MILES die entsprechende Bestätigung mit einem Aktivierungslink versendet und der Kunde den Aktivierungslink angeklickt hat. Für die Registrierung eines Benutzerkontos ist eine Anmeldegebühr gemäß Preis- und Kostenordnung zu zahlen.
2.3 Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrags. MILES behält sich vor, eine Registrierung aus objektiven und legitimen Gründen abzulehnen, insbesondere falls Grund zu der Annahme besteht, dass der potenzielle Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.
2.4 Ein Kunde darf sich nicht parallel mehrmals registrieren bzw. mehrere Benutzerkonten bei MILES unterhalten. MILES behält sich im Fall von Mehrfachanmeldungen oder Anmeldung mit falschen/gefälschten Daten das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß gültiger Preis- und Kostenordnung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
2.5 Bei der Registrierung gibt der Kunde ein von ihm selbst gewähltes Passwort an, mit dem er nach Freischaltung Zugang zur MILES App erhält. Zusätzlich wählt der Kunde eine persönliche PIN, mit welchem eine Miete gestartet werden kann. Der Kunde kann das Passwort und seine persönliche PIN jederzeit über sein Benutzerkonto ändern.
2.6 Der Kunde verpflichtet sich, sein Passwort und seine PIN sorgfältig und getrennt zu verwahren und das Passwort oder die PIN niemals an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat das Passwort und die PIN so zu wählen, dass es nicht ohne weiteres erraten oder kopiert werden kann. Er darf es insbesondere nicht unbeaufsichtigt oder offen lesbar aufbewahren. Der Kunde muss stets dafür sorgen, dass die Daten mit Bezug zu seinem Benutzerkonto geschützt sind und kein Dritter in irgendeiner Weise Zugang zu diesen Daten erhält. Zu diesem Zweck ist der Nutzer verpflichtet, sein Endgerät mit einem separaten Passwort oder einer entsprechenden Sicherung (Face-ID, PIN, Fingerprint) vor Drittzugriff zu schützen. MILES behält sich das Recht vor, die Nutzung der MILES App einzuschränken oder den Kunden von der Nutzung auszuschließen, sofern auf dem Endgerät keine Zugangsbeschränkung (Face-ID, PIN, Fingerprint) aktiviert ist.
2.7 Erlangen und/oder missbrauchen Dritte das Passwort/PIN und/oder andere Daten mit Bezug zum Benutzerkonto, ist der Kunde zur unverzüglichen Information von MILES verpflichtet. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend.
2.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Behandlung von Passwort und PIN sowie das Vorgehen bei einem
Drittzugriff haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde. Des Weiteren haftet der Kunde grundsätzlich für alle Schäden, die infolge einer verschuldet nicht rechtzeitigen Anzeige der Erlangung und/oder des Missbrauchs des Passwortes/PIN und/oder anderer Daten mit Bezug zum Benutzerkonto entstehen..
2.9 Erlangen Dritte über das Benutzerkonto oder das Plattformkonto des Kunden Zugang zu einem Fahrzeug von MILES, ist der Kunde zur unverzüglichen Information von MILES verpflichtet. Der Kunde hat dann substantiiert zum Vorfall vorzutragen, ein Nachweis über die Erstattung einer polizeilichen Anzeige ist hierfür nicht ausreichend. Bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere, wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung eines Fahrzeugs ermöglicht wurde.
2.10 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jede Änderung seiner Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, Zahlungsmittel) unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen des Kunden gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde insbesondere für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Daten entstehen. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behält sich MILES vor, das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.
2.11 Der Nutzervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder über die Optionen, die in der MILES App zu Verfügung stehen, gekündigt werden. MILES wird eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ankündigen.
2.12 Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzervertrags bleibt unberührt. MILES kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung der Fahrzeuge ausschließen, wenn der Kunde
a) bei der Registrierung, Verifizierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu MILES unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb MILES die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
b) schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zu MILES nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,
c) eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter diesen AGB oder den AMB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist. insbesondere Verletzungen der Verbote in Ziffer 2.2 und 2.3 der AMB.
2.13 Wird der Nutzervertrag gekündigt, ist MILES berechtigt, die Daten aus dem Benutzerkonto (insbesondere die Daten zu abgewickelten Mietverträgen) weiter zu speichern, um ggf. noch ausstehende Abrechnungen vorzunehmen und ggf. noch ausstehende behördliche oder strafrechtliche Gebühren und/oder Ermittlungen abzuwickeln. Dies gilt vorbehaltlich einer weitergehenden gesetzlichen Rechtfertigung jedenfalls für eine Speicherdauer von 24 Monaten, da diese regelmäßig zu den genannten Zwecken erforderlich ist.
3. Nutzungsberechtigung, Fahrerlaubnis, Verifizierung
3.1 Als Kunden nutzungsberechtigt und insbesondere berechtigt, unter dem AMB Fahrzeuge zu reservieren und Mietverträge abzuschließen sind nur natürliche Personen, die
mit MILES gemäß diesen AGB einen Nutzervertrag abgeschlossen haben, über ein von MILES freigeschaltetes Benutzerkonto verfügen und den Verifizierungsprozess gemäß Ziffer 3.2 erfolgreich absolviert haben sowie über die MILES App mit aktuellster Software-Version auf ihrem Endgerät verfügen,
oder
über eine Plattform die Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen mit MILES oder der lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft als Vermieter gemäß den AMB erhalten, sowie in beiden Alternativen
das Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben (bei Buchungen über eine Plattform kann ggf. der Abschluss von Mietverträgen durch Fahranfänger ausgeschlossen sein),
im Besitz einer zur Führung des jeweiligen Fahrzeugs erforderlichen, in dem Land, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird, gültigen Fahrerlaubnis sind und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen, und
über eine Meldeadresse in dem Land, in dem der Mietvertrag abgeschlossen wird, oder einem anderen Staat der Europäischen Union verfügen.
3.2 Um Mietverträge unter den AMB abschließen zu können, muss der Kunde seine Identität und Fahrerlaubnis überprüfen und verifizieren lassen.
Beim Abschluss von Mietverträgen auf Grundlage des Nutzervertrags erfolgt die Verifizierung, indem der Kunde die Verifizierungsfunktion in der MILES App aufruft. Der Kunde kann dann die Gültigkeit seines Führerscheins und seine Identität per Foto/Video prüfen und verifizieren lassen. MILES ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung des Verifizierungsprozesses einzusetzen. Auf Anforderung von MILES hat der Kunde erneut einen Verifizierungsprozess zu durchlaufen, um seine Identität bzw. die aktuelle Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. MILES ist berechtigt, zur Registrierung und Verifizierung weitere Unterlagen und Dokumente vom Kunden zu verlangen.
Beim Abschluss von Mietverträgen über eine Plattform erfolgt die Verifizierung, indem der entsprechende Prozess auf der Plattform durchlaufen wird.
3.3 Die Berechtigung zur Anmietung und/oder Nutzung von Fahrzeugen erlischt, wenn dem Kunden die Fahrerlaubnis entzogen oder der Führerschein des Kunden vorübergehend sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist. Für die Dauer eines gerichtlich oder behördlich verhängten Fahrverbotes ruht die entsprechende Berechtigung des Kunden. Im Fall der Einschränkung der Fahrerlaubnis behält sich MILES vor, die Berechtigung zur Anmietung und/oder Nutzung von Fahrzeugen zu entziehen.
3.4 Der Kunde hat MILES die Entziehung oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis, die Wirksamkeit eines Fahrverbots oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme seines Führerscheins unverzüglich zu melden. Die Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
3.5 MILES behält sich das Recht vor, ein Benutzerkonto bzw. die Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen über eine Plattform zu sperren. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverletzungen des Kunden gegenüber MILES oder der lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft als Vermieter, etwa im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Verstößen gegen die Pflichten, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt sind. Zudem kann eine Sperrung des Abschlusses von Mietverträgen über eine Plattform erfolgen, wenn der Nutzervertrag gekündigt wurde bzw. Kündigungsgründe gemäß Ziffer 2.12 dieser AGB vorliegen. Solche Maßnahmen werden dem Kunden per E-Mail und/oder postalisch mitgeteilt, soweit er einen Nutzervertrag abgeschlossen hat.
4. Nutzung von Kundendaten
4.1 MILES erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die unter https://miles- mobility.com/datenschutz abrufbar ist.
4.2 Handelt es sich bei dem Vermieter im Rahmen des Mietvertrags nicht um MILES, sondern um eine lokale, mit MILES verbundene Gesellschaft, tauschen MILES und die lokale, mit MILES verbundene Gesellschaft Kundendaten aus, um die Erbringung der integrierten Dienstleistungen im Rahmen des Nutzervertrags und des Mietvertrags zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde eine Vereinbarung getroffen, die die gemeinsame Verantwortlichkeit über die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die unter https://miles-mobility.com/datenschutz abrufbar ist.
4.3 Die einzelnen Mietvorgänge werden mit Start- und Zielort, Start- und Zielzeitpunkt und Dauer der Nutzung per GPS von MILES erfasst und in der Rechnung aufgeführt, die der Vermieter unter den AMB stellt. MILES ist berechtigt, Dienstleister zur Ermittlung des Fahrzeugstandortes einzusetzen.
4.4 MILES und der Vermieter (in Fällen, in denen der Mietvertrag mit einer lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft abgeschlossen wird) sind berechtigt, die für das Benutzerkonto angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie die Nutzungs- und Fahrzeugdaten des Kunden (einschließlich Daten zur Lokalisierung des angemieteten Fahrzeugs sowie der bei der jeweiligen Miete per GPS generierten Spurdaten) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Vertrags oder zur Wahrung der Rechte von MILES bzw. des Vermieters, insbesondere zum Nachweis und zur Verfolgung von Vertragsverletzungen und/oder Straftaten sowie zur Verbesserung des Angebots von MILES, durch eine Auswertung erforderlich ist. Dies gilt auch für Daten, die von einer Plattform zu diesen Zwecken an MILES bzw. den Vermieter übermittelt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die (generischen) Standort- und Bewegungsdaten des mobilen Endgerätes des jeweiligen Nutzers. Die Fahrzeuge können dabei über Funktionalitäten verfügen, die MILES die Verarbeitung von Standortdaten sowie von Angaben über den Fahrzeugzustand (Verriegelung, Geschwindigkeit, Sensordaten) ermöglichen.
4.5 MILES und der Vermieter (in Fällen, in denen der Mietvertrag mit einer lokale, mit MILES verbundenen Gesellschaft abgeschlossen wird) sind berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, z.B. um die Ursache einer Störung zu ermitteln. Dies gilt insbesondere
a) bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses, z.B. wenn der Kunde das Fahrzeug öffnet, aber innerhalb von zehn Minuten nach Öffnung die Fahrt nicht beginnt,
b) wenn das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen, aber die Miete nicht per MILES App beendet wurde, oder
c) wenn die Miete eine sehr langen Zeit andauert und nicht auszuschließen ist, dass der Kunde Probleme mit dem Beenden der Miete hat.
4.6 Nutzt der Kunde Leistungen, die von einer anderen Gesellschaft als MILES oder einer lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft erbracht werden, übermittelt MILES für die Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen die erforderlichen Kundendaten an die durchführende Gesellschaft. MILES und der Vermieter (in Fällen, in denen der Mietvertrag mit einer lokalen, mit MILES verbundenen Gesellschaft abgeschlossen wird) behalten sich vor, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände personenbezogene Daten des Kunden an Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.
5. Haftung von MILES
5.1 MILES haftet dem Kunden gegenüber nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MILES dem Kunden gegenüber bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die MILES die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Kunden überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MILES.
5.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Haftung des Kunden
Vorbehaltlich der besonderen Regelungen zur Haftung des Kunden unter diesen AGB und den AMB, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Änderungen der AGB
7.1 MILES behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
7.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch MILES besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an MILES abgesendet werden. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs ist MILES berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
8. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
8.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen MILES und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.
8.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
8.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen.
8.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter dem Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
9. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Nutzervertrages nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MILES Mobility GmbH, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin, Telefonnummer: +49 (0) 30 83 799 699, E-Mail- Adresse: hello@miles-mobility.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt auch dann, wenn MILES die Verifizierungsleistung vollständig erbracht hat und mit dieser erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Nutzervertrags durch MILES verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An MILES Mobility GmbH, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin Telefonnummer: +49 (0) 30 83 799 699, E-Mail-Adresse: hello@miles-mobility.com:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Stand: September 2022
1. Mietverträge und Reservierungen
1.1 Diese AMB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MILES als Vermieter und Kunden, die Mietverträge in Deutschland abschließen. Werden Mietverträge in anderen Ländern abgeschlossen, so gelten anstelle dieser AMB die jeweiligen lokalen AMB. Ergänzend regeln die AGB die Geschäftsbeziehung zwischen MILES und dem Kunden bezüglich des Nutzungsvertrages.
1.2 Diese AMB werden durch die Preis- und Kostenordnung ergänzt, die unter https://miles-mobility.com/preise und in der MILES App abrufbar ist. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Kosten zum Zeitpunkt der Anmietung bzw. der Reservierung (falls eine solche erfolgt). Kunden, die einen MILES Pass gebucht haben, erhalten ab bestätigter Buchung die im gebuchten MILES Pass verankerten Ermäßigungen zu den angezeigten Preisen. Bei den Preisen handelt es sich jeweils um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten.
1.3 Zur Anmietung und/oder Nutzung von Fahrzeugen gemäß diesen AMB und den AGB berechtigten Kunden bietet MILES als Vermieter den Abschluss von Mietverträgen über die Nutzung der verfügbaren Fahrzeuge innerhalb des Geschäftsgebietes an. Mietverträge können entweder auf Grundlage eines Nutzervertrags über die MILES App abgeschlossen werden oder über eine Plattform unter Verwendung der entsprechenden Anwendung. Auch Kunden mit einem Nutzervertrag können alternativ Mietverträge über eine Plattform abschließen. MILES als Vermieter behält sich das Recht vor, Mietverträge aus objektiven und legitimen Gründen abzulehnen, insbesondere falls Grund zu der Annahme besteht, dass der potenzielle Kunde sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder auf das Zustandekommen eines Mietvertrags.
1.4 „Geschäftsgebiet“ ist das Gebiet, in dessen Grenzen das jeweilige Fahrzeug angemietet und die Miete wieder beendet werden kann. Das Geschäftsgebiet und die verfügbaren Fahrzeuge sind abrufbar in der MILES App bzw. über die Plattform, über die Mietverträge abgeschlossen werden können. In Einzelfällen kann es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen des tatsächlichen vom angezeigten Standort kommen. Ein Fahrzeug kann nicht angemietet bzw. geöffnet werden, wenn das Fahrzeug bereits durch einen anderen Kunden reserviert wurde oder wenn das Fahrzeug durch MILES als Vermieter gesperrt wurde.
1.5 Um ein Fahrzeug über die MILES App anmieten (und ggf. reservieren) zu können, muss der Kunde in seinem Benutzerkonto eingeloggt sein, das von MILES unter den AGB zur Verfügung gestellt wird, und dort ein Zahlungsmittel ausgewählt und die entsprechenden Daten hinterlegt haben. MILES als Vermieter behält sich das Recht vor, Kreditkartenzahlung zu verlangen. Um ein Fahrzeug über eine Plattform anzumieten, sind neben diesen AMB die jeweiligen Plattformbedingungen maßgeblich.
1.6 Über die MILES App bzw. entsprechende Anwendung der Plattform kann sich der Kunde ein ausgewähltes Fahrzeug reservieren. MILES ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen, insbesondere, wenn nicht hinreichend Fahrzeuge zur Erfüllung der Reservierungsanfragen zur Verfügung stehen. Wird innerhalb der Reservierungszeit kein Mietvertrag geschlossen bzw. ein reserviertes Fahrzeug nicht vom Kunden genutzt, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung für andere Kunden freigegeben. MILES behält sich vor, mehrfache oder aufeinanderfolgende Reservierungen abzulehnen.
1.7 Der Abschluss eines Mietvertrags und seine Abwicklung erfolgen – abhängig davon, ob dies auf Grundlage des Nutzervertrags oder über eine Plattform erfolgt – wie folgt:
Indem sich der Kunde über die MILES App in sein Benutzerkonto einloggt, seine persönliche PIN eingibt und ihm das Fahrzeug per MILES App geöffnet wird.
Indem der Kunde über die entsprechende Anwendung der Plattform gemäß den Plattformbedingungen vorgeht.
1.8 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf etwaige Beschädigungen zu prüfen. Die Meldung eines neuen Schadens muss vor dem Einsteigen in das Fahrzeug und dem Starten des Motors erfolgen. In der MILES App bzw. über die Plattform wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, bereits bekannte und gemeldete Schäden einzusehen. Wenn der Kunde einen neuen Schaden feststellt, ist er verpflichtet, umgehend MILES als Vermieter zu benachrichtigen. Dies kann telefonisch oder vor Fahrtantritt über die MILES App erfolgen. Nachdem das Service-Team den Schaden registriert hat, kann der Kunde, wenn keine weiteren neuen Schäden festzustellen sind, die Fahrt beginnen, sofern MILES als Vermieter das Fahrzeug aufgrund der Schwere des Schadens nicht sperren muss. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug fahrtüchtig ist oder nicht, wird ausschließlich von MILES getroffen.
1.9 Die Miete endet, wenn der Kunde den Mietvorgang ordnungsgemäß gemäß Ziffer 3 dieser AMB beendet hat, oder wenn MILES gemäß diesen AMB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.
1.10 Die Vertragsparteien haben ein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrags und/oder eines MILES Passes. MILES als Vermieter kann insbesondere fristlos kündigen und den Kunden von einer Nutzung der Fahrzeuge ausschließen, wenn der Kunde
a) mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist,
b) bei der Registrierung und Verifizierung unter den AGB oder im Laufe des Vertragsverhältnisses zu MILES unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb MILES die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist,
c) schwerwiegende Verletzungen des Vertragsverhältnisses zu MILES nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt,
d) eine Vertragsverletzung begangen hat, die unter diesen AMB oder den AGB mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist.
1.11 Wurde der Nutzervertrag und/oder ein Mietvertrag und/oder ein MILES Pass gemäß Ziffer 1.10 dieser AMB oder Ziffer 2.12 der AGB außerordentlich gekündigt, hat MILES insbesondere Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden ggf. gerade genutzten Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich heraus, so ist MILES berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen.
1.12 Dem Kunden ist es untersagt, ein Fahrzeug ohne Berechtigung zur Anmietung und/oder Nutzung gemäß Ziffer 3 der AGB zu mieten und/oder zu führen. Dem Kunden ist es zudem untersagt, anderen Personen die Führung des Fahrzeugs zu überlassen oder es auf andere Weise zu ermöglichen, dass Dritte das Fahrzeug in irgendeiner Weise führen oder nutzen könnten. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde von MILES ist. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet und haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 9 dieser AMB.
1.13 MILES behält sich das Recht vor, jederzeit die Fahrzeugnutzung durch einen Kunden einzuschränken oder einen Nutzer von der Fahrzeugnutzung bzw. Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen und/oder ein Benutzerkonto bzw. die Möglichkeit zum Abschluss von Mietverträgen über eine Plattform zu sperren. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverletzungen des Kunden, etwa im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Verstößen gegen die Pflichten, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt sind. Zudem kann eine Sperrung des Abschlusses von Mietverträgen über eine Plattform erfolgen, wenn der Nutzervertrag gekündigt wurde bzw. Kündigungsgründe gemäß Ziffer 1.10 dieser AMB vorliegen. Solche Maßnahmen werden dem Kunden per E-Mail und/oder postalisch mitgeteilt, soweit er einen Nutzervertrag abgeschlossen hat.
1.14 Der Kauf eines MILES Passes ist ausschließlich über die MILES App möglich und bedarf eines vollständig registrierten Benutzerkontos im Rahmen eines Nutzervertrags.
1.15 Die Buchung des MILES Passes kommt durch eine digitale Abschlussstrecke innerhalb der MILES App zustande. Hierbei bestätigt der Kunde seine Auswahl und die verlinkten Vertragsbedingungen. Durch diese Bestätigung gibt der Kunde das verbindliche Angebot zum Erwerb des ausgewählten MILES Passes ab. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald MILES die Annahme des Angebots mithilfe einer Bestätigung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versandt hat.
1.16 Der Kaufpreis des MILES Passes ist sofort fällig und kann nicht durch bereits bestehendes Guthaben (“MILES Credits”) bezahlt werden.
1.17 Die Ermäßigungen gegenüber der allgemeinen Preis- und Kostenordnung gemäß dem entsprechenden MILES Pass gelten nur für die im Rahmen der Buchung des MILES Passes explizit erwähnten Preise und Rechnungspositionen für die gebuchte Laufzeit. Ausgeschlossen, außer anders kommuniziert, sind andere Preise oder Gebühren, insbesondere Preise für zusätzliche Kilometer, Pauschalpreise, Flughafengebühren und anderer Gebühren oder Kosten welche in der allgemeinen Preis- und Kostenordnung festgelegt sind.
1.18 Die Anwendung des MILES Passes auf Mietverträge, die mit einem anderen Vermieter als MILES oder über eine von Dritten betriebene Plattform abgeschlossen werden, ist ausgeschlossen.
1.19 Verschiedene MILES Passes können nicht kombiniert werden. Darüber hinaus kann ein MILES Pass nicht mit anderen Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden, außer dies wird von MILES anders kommuniziert.
1.20 Ein MILES Pass ist nicht auf einen anderen Kunden übertragbar.
1.21 Die Mindestlaufzeit eines MILES Passes wird im Buchungsprozess innerhalb der MILES App angezeigt. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag, an welchem der Kauf des MILES Pass von MILES bestätigt wurde.
1.22 Der MILES Pass verlängert sich automatisch um die Mindestvertragslaufzeit nach Ablauf der vorherigen Laufzeitperiode, sofern der MILES Pass nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeitperiode über die MILES App gekündigt wurde.
1.23 In Zeiten der (vorübergehenden) Sperrung des Benutzerkontos ist eine Verwendung der MILES Passes nicht möglich, eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Sollte die Laufzeit des MILES Passes ablaufen, während das Benutzerkonto (vorübergehend) gesperrt ist, wird diese nicht automatisch verlängert.
2. Behandlung und Nutzung der Fahrzeuge
2.1 Der Kunde hat die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln. Im Falle von Unklarheiten zur Benutzung der Fahrzeuge hat der Kunde MILES zu kontaktieren. Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Der Kunde hat das Fahrzeug nach dem Abstellen gegen Diebstahl zu sichern (Fenster, Schiebedach, Verdeck und Türen müssen verschlossen sein). Der Kunde muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett ist der Kunde verpflichtet unverzüglich anzuhalten und MILES zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann. MILES als Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 10 dieser AMB.
2.2 Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken zu benutzen: a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere für Rennen oder zur verkehrswidrigen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit,
b) für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie Fahrten abseits befestigter Straßen und zum „Driften“ (Betätigen der Handbremse, außer zum Sichern des Fahrzeuges gegen Wegrollen),
c) zur gewerblichen Personenbeförderung und sonstigen gewerblichen Mitnahme von Personen, oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten),
d) zur Weitervermietung oder für Werbemaßnahmen des Kunden,
e) zur Begehung von Straftaten,
f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, die haushaltsübliche Mengen überschreiten,
g) zum Transport von Gegenständen, die aufgrund Ihrer Form, Größe oder Gewicht die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum des Fahrzeugs beschädigen können, es sei denn, sie sind so verpackt und verstaut, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht,
h) zum Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen,
i) zum Transport von Tieren, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut ist.
2.3 Außerdem ist es dem Kunden untersagt,
a) das Fahrzeug für Fahrten außerhalb Deutschlands und der weiteren von MILES als Vermieter ausdrücklich für Auslandsfahren freigegebenen Territorien zu benutzen; die zum gegebenen Zeitpunkt freigegebenen Territorien sind in den FAQ abrufbar,
b) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu führen,
c) Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm zu befördern, wenn keine geeignete und altersgerecht zugelassene Rückhalteeinrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für das Kind unter Befolgung aller Herstellerhinweise zur Montage und Demontage verwendet wird,
d) mehr als die gemäß Zulassung erlaubte Anzahl von Mitfahrern zu befördern,
e) das Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle jeglicher Art im Fahrzeug zurückzulassen,
f) im Fahrzeug zu rauchen oder Mitfahrern das Rauchen zu gestatten, hierzu zählen auch E-Zigaretten oder sonstige Liquid- und Tabakverdampfer,
g) das Fahrzeug zum Aufenthalt zu nutzen, ohne es fortzubewegen (Fahrzeugblockade, MILES geht von einer Fahrzeugblockade aus, wenn das Fahrzeug für einen Kilometer mehr als 10 Minuten benötigt, sofern der Kunde aufgrund besonderer Umstände, verkehrsbedingt oder aufgrund einer sonstigen Ausnahmesituation, tatsächlich nicht in der Lage war, das Fahrzeug innerhalb dieser 10 Minuten mehr als einen Kilometer zu bewegen, ist er MILES gegenüber zum Nachweis verpflichtet),
h) Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen, i) das Fahrzeug in Tiefgaragen oder Parkhäusern (ausgenommen die in der MILES App als zulässige Parkflächen ausgewiesenen Tiefgaragen und Parkhäusern) zu fahren sowie im Halte- oder Parkverbot gemäß Straßenverkehrsordnung oder in No- Parking-Areas (wie in der MILES App ausgewiesen) abzustellen.
2.4 Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 2.2 und 2.3 dieser AMB berechtigen MILES als Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Ersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist bei Zuwiderhandlungen gegen die Verbote in Ziffern 2.2 und 2.3 dieser AMB zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Pflichten haftet der Kunde grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 9 dieser AMB.
2.5 MILES als Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zurückzunehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet.
2.6 Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch eine bewusst fehlerhafte Meldung einer Störung, wird dem Kunden eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung in Rechnung gestellt.
2.7 Es kann technisch nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Fahrzeug selbständig zur Diebstahlssicherung verschließt. Um zu verhindern, dass der Kunde nicht in der Lage ist, durch entsprechende Funktionen der MILES App die Türen zu entriegeln (Auswahl des Parkmodus, Aktivierung der Miete), ist es nicht gestattet, das Fahrzeug an einem Standort abzustellen, an dem keine Mobilverbindung zum Fahrzeug hergestellt werden kann, es sei denn, dies ist aufgrund besonderer Umstände, verkehrsbedingt oder aufgrund einer sonstigen Ausnahmesituation erforderlich.
3. Ende des Mietvertrags
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung der Miete auf einem zulässigen (gebührenpflichtigen oder nicht gebührenpflichtigen) Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes im Geschäftsgebiet ordnungsgemäß und der Straßenverkehrsordnung entsprechend abzustellen. Der Kunde wird ggf. über die MILES App bzw. über die Plattform über No-Parking-Areas im Geschäftsgebiet informiert, in denen das Abstellen nicht zulässig ist. Neben dem öffentlichen Verkehrsraum bietet MILES in Kooperation mit Flächenpartnern auch die Möglichkeit, Parkplätze auf Privatgrund und in Park- bzw. Tiefgaragen zu nutzen. Diese Flächen werden von MILES oder vom jeweiligen Anbieter klar definiert. Durch das Nutzen dieser Flächen akzeptiert der Kunde die Nutzungsordnung der jeweiligen Flächenbetreiber und ist an deren Anweisungen gebunden.
3.2 Nachdem der Kunde das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hat, steckt er den Schlüssel in die Halterung zurück (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) und verschließt das Fahrzeug über die MILES App bzw. die entsprechende Anwendung der Plattform. Hierbei wird überprüft, ob Tankkarte/Parkkarte und der Schlüssel (entfällt bei Keyless-Go-Fahrzeugen) sich an ihrem vorgesehenen Platz befinden, alle Fenster und Türen geschlossen sind und ob das Fahrzeug sich in einer als “zur Rückgabe berechtigten Fläche” (insbesondere außerhalb einer No-Parking-Area) befindet. Nur in diesem Fall kann der Vorgang zur Beendigung der Miete fortgesetzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Beenden der Miete zu verlassen.
3.3 Der Mietvertrag endet nur und erst dann, wenn der Kunde (i) über die MILES App bzw. die entsprechende Anwendung der Plattform das Fahrzeug erfolgreich verschlossen hat und (ii) die Zusammenfassung der beendeten Miete in der MILES App bzw. die entsprechende Anwendung der Plattform angezeigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die erfolgreiche Beendigung der Miete muss eine Klärung mit dem Service-Team von MILES erfolgen, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Der Mietvorgang kann dann auch durch MILES als Vermieter beendet werden, er endet in solchen Fällen mit der Bestätigung durch das MILES Service-Team.
3.4 MILES als Vermieter behält sich vor, das Mietende nach ordnungsgemäßem Abstellen des Fahrzeugs auch automatisch einzuleiten. MILES behält sich außerdem vor, das Mietende einzuleiten, wenn der Mietvertrag gemäß Ziffer 1.10 dieser AMB gekündigt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung und Beendigung der Miete hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücktransport durch MILES von dem Ort, an dem die Miete beendet wurde, und keine entsprechenden Ersatzansprüche.
3.5 Das Mietende wird dem Kunden in der MILES App bzw. der entsprechenden Anwendung der Plattform angezeigt und der Kunde erhält eine schriftliche Zusammenfassung an die im Benutzerkonto bzw. bei der Plattform hinterlegte E- Mail-Adresse. Bis die Miete wirksam beendet wurde, ist die Nutzung des Fahrzeugs gemäß Preis- und Kostenordnung zu vergüten.
3.6 Die Miete kann nur wirksam beendet werden, wenn am Standort des Fahrzeuges eine Mobilverbindung zum Fahrzeug hergestellt werden kann und sich das Fahrzeug innerhalb des Geschäftsgebietes befindet. Kann keine Mobilverbindung zum Fahrzeug hergestellt werden, so ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug umzuparken und einen erneuten Versuch zur Beendigung der Miete zu unternehmen.
3.7 Falls die Beendigung der Miete aus technischen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend MILES zu melden, um die weitere Vorgehensweise mit MILES abzustimmen. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch MILES rückerstattet, wenn kein Verschulden des Kunden vorliegt. Ein Verschulden des Kunden liegt z.B. vor, wenn das Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil sich Tankkarte/Parkkarte oder der Schlüssel nicht an ihrem vorgesehenen Platz befinden, die Türen oder Fenster nicht geschlossen sind oder sich das Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebiets befindet.
3.8 Es ist untersagt, das Fahrzeug zur Beendigung der Miete auf Privat- oder Firmengelände abzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze im Sinne des Geschäftsgebiets ausgewiesen sind. Das Verbot gilt insbesondere für Kundenparkplätze von Einkaufszentren und Supermärkten. Das Fahrzeug muss nach der Beendigung der Miete jederzeit für andere Kunden kostenfrei und frei zugänglich sein. Sollte ein Umparken durch MILES erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, ist der Kunde zur Zahlung einer Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten trägt der Kunde zudem eventuelle Bußgelder oder Abschleppkosten gemäß Preis- und Kostenordnung.
3.9 Der Kunde darf das Fahrzeug auf Flächen mit einer Tages- oder Uhr- zeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 bis 17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 bis 12:00 Uhr“) nur abstellen, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeuges wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen). Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten trägt der Kunde eventuelle Bußgelder oder Abschleppkosten gemäß Preis- und Kostenordnung.
3.10 Sofern nach den Angaben in der MILES App bzw. der entsprechenden Anwendung der Plattform das Fahrzeug ausnahmsweise außerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt werden kann, endet der Mietvertrag, wenn der Kunde das Fahrzeug auf einem zulässigen, kostenfreien Parkplatz abgestellt hat und der Kunde MILES über den Abstellort informiert hat. Der Kunde ist in diesen Fällen zur Entrichtung einer Entfernungspauschale gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet.
3.11 Bei Beendigung der Miete muss das Fahrzeug noch einen Tankstand bzw. eine Ladekapazität von mindestens 5% der Gesamtfüllmenge aufweisen. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtung, ist der Kunde zur Zahlung einer Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet.
3.12 MILES als Vermieter ist berechtigt, Kosten für eine Miete auch nachträglich neu zu berechnen, sollte der Kunde das Fahrzeug entgegen der Verpflichtungen in diesen AGB abgestellt haben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde das Fahrzeug in No-Parking-Areas oder in Park- oder Tiefgaragen abgestellt hat, die nicht zum Parken freigegeben sind, oder keine Mobilverbindung mit dem Fahrzeug hergestellt werden konnte.
4. Rückgabe des Fahrzeuges
4.1 Eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs setzt insbesondere Folgendes voraus:
a) Das Fahrzeug befindet sich innen in einem sauberen Zustand. Wird das Fahrzeug in einem grob verschmutzten Zustand (insbesondere Erbrochenes) zurückgegeben oder befinden sich Abfälle irgendwelcher Art im Fahrzeug, hat der Kunde für die Reinigung eine Kostenpauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung zu tragen.
b) Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gesichert und verschlossen werden. Insbesondere müssen Türen, Fenster und Schiebedach verschlossen, die Feststellbremse angezogen, das Lenkradschloss eingerastet und die Lichter ausgeschaltet werden.
c) Das Fahrzeug muss mit sämtlichen überlassenen Dokumenten, Tankkarten, Parkkarten und Parkausweisen zurückgegeben werden.
d) Es dürfen keine Ausstattungs- und Zubehörgegenstände des Fahrzeuges fehlen, insbesondere nicht der Fahrzeugschlüssel.
4.2 Kommt es zu keiner Einigung zwischen MILES und dem Kunden über den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe einschließlich etwaiger vorhandener Schäden, Mängel und deren Bewertung, beauftragt MILES ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen mit der Feststellung des Fahrzeugzustandes und des etwaigen Minderwertes. Das Sachverständigengutachten ist als Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien verbindlich. Die Kosten dieses Sachverständigengutachtens tragen die Vertragsparteien im Verhältnis ihres Obsiegens/Unterliegens. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
4.3 Sofern der Kunde die Gegenstände gemäß Ziffer 4.1 Buchstabe c) und/oder d) dieser AMB nicht bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben hat, hat er dies unverzüglich nachzuholen und es fällt eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung an.
5. Tanken
5.1 Sinkt der Tankstand bzw. die Ladekapazität während der Miete oder am Ende der Miete auf weniger als 25 % der Gesamtfüllmenge, kann bzw. sollte der Kunde das Fahrzeug auftanken/aufladen.
5.2 Für die Betankung bei bestimmten, dem Kunden in der MILES App bzw. der entsprechenden Anwendung der Plattform bekannt gegebenen Partnertankstellen ist die im Fahrzeug befindliche Tankkarte und die in der MILES App bzw. der entsprechenden Anwendung der Plattform für diesen Vorgang angezeigte PIN zu verwenden. Bei anderen Tankstellen muss der Kunde die Tankrechnung selbst bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird dem Kunden nach Vorlage der Originalrechnung von MILES erstattet. Für einen ordnungsgemäßen Tankvorgang an einer Partnertankstelle erhält der Kunde ein Guthaben gemäß der Preis- und Kostenordnung.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung des von MILES gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. MILES behält sich vor, jede anderweitige Verwendung der Tankkarte bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen.
6. Pflichten bei Unfällen, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und sonstigem Untergang des Fahrzeugs
6.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und/oder ein sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind MILES unverzüglich und unmittelbar telefonisch anzuzeigen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesem Zweck hat der Kunde jeden während seiner Miete entstehenden Schaden unverzüglich der Polizei zu melden. Dies gilt auch bei Unfällen mit Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen. Soweit die Polizei eine polizeiliche Aufnahme ablehnt, hat der Kunde dies MILES unverzüglich mitzuteilen und das weitere Vorgehen mit dem MILES Service-Team abzustimmen. Bei Unfällen mit verletzten Personen ist unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.
6.3 Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die Maßnahmen zur Schadensminderung und Beweissicherung sowie die Meldung bei der Polizei und ggf. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen sind. Diese Pflichten des Kunden entfallen, wenn er sich aufgrund unfallbedingter Verletzungen eines Unfallbeteiligten berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt. Die weitere Nutzung des Fahrzeugs darf nur erfolgen, wenn der Kunde (i) von MILES die Erlaubnis erhalten hat, die Nutzung fortzusetzen und (ii) geprüft hat, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, MILES jeweils wahrheitsgemäß das ausgefüllte Schadensformular und einen schriftlichen Unfallbericht innerhalb der hierfür von MILES gesetzten Frist, spätestens jedoch nach drei Kalendertagen, weiterzuleiten und MILES das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen (soweit ein solches vergeben wurde). Der Kunde ist bei Verletzung dieser Pflicht zur Entrichtung einer Vertragsstrafe gemäß Preis- und Kostenordnung verpflichtet. Sollten MILES durch eine fehlerhafte Schilderung des Unfallherganges durch den Kunden Kosten entstehen (z.B. Kosten für einen Sachverständigen), ist MILES berechtigt, diese Kosten in voller Höhe an den Kunden weiterzugeben. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei MILES ein und kann deshalb der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden, behält sich MILES vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen, in Rechnung zu stellen. Es gelten die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 9 dieser AMB.
6.5 Sämtliche Weisungen von MILES sind zu beachten. Dem Kunden ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen vorzunehmen, soweit solche Handlungen die Interessen von MILES berühren und insbesondere die Regulierung etwaiger Haftungsansprüche zulasten von MILES beeinträchtigen können (Gefährdung des Versicherungsschutzes). Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder MILES noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
6.6 Der Mietvertrag wird auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne der Ziffer 3 dieser AMB beendet, insbesondere kann die Miete ggf. auf Anfrage durch das Service-Team von MILES beendet werden. Ist das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig, endet der Mietvertrag nach Absprache mit MILES mit Übergabe an das Abschleppunternehmen. Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrstüchtig sein sollte, hat der Kunde bei selbst verschuldeten Unfällen für alle Kosten aufzukommen, die bei der Rückführung des Fahrzeugs zu MILES entstehen. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug noch fahrtüchtig ist oder nicht, trifft MILES. Ausschließlich MILES ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von Schäden zuständig.
6.8 Entschädigungsleistungen in Zusammenhang mit Schäden an Fahrzeugen stehen allein MILES zu. Dem Kunden ist es untersagt, Geld oder andere Güter als Entschädigungsleistungen in Bezug auf Fahrzeugschäden zu empfangen. Sofern der Kunde derartige Leistungen von Seiten Dritter erhalten hat, muss er diese unaufgefordert an MILES weiterleiten.
7. Vertragsstrafe und Kostenpauschalen
7.1 Soweit der Kunde gemäß diesen AMB bzw. der gültigen Preis- und Kostenordnung zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES davon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. Kostenpauschale wird auf den entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet.
7.2 Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale. MILES ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, der über die Kostenpauschale hinausgeht.
8. Haftung von MILES als Vermieter
8.1 MILES haftet dem Kunden gegenüber nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MILES dem Kunden gegenüber bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die MILES die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags mit dem Kunden überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MILES. Die verschuldensunabhängige Haftung von MILES für anfängliche Sachmängel am Fahrzeug wird ausgeschlossen.
8.2 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Die Beschränkung der Haftung gilt auch in Bezug auf den Umgang mit Fundsachen.
9. Haftung des Kunden und Versicherungsschutz
9.1 Für die anzumietenden Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Für die Haftpflichtversicherung gelten, soweit in diesen AMB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015 („AKB“). Verletzt der Kunde eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.
9.2 Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere solche Schäden nicht erfasst, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.
9.3 Bei Beschädigung oder Verlust des vom Kunden genutzten Fahrzeuges, seines Zubehörs oder einzelner Fahrzeugteile sowie bei Vertragsverletzungen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen AMB abweichend geregelt. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten wie bspw. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Höherstufung etwaiger Versicherungsprämien, Mietausfall und vorzeitige Beendigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen. Im Fall einer Haftung des Kunden ist der Kunde verpflichtet, MILES von Forderungen Dritter freizustellen.
9.4 Wird das vom Kunden genutzte Fahrzeug während der Nutzung beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden für Schäden am vom Kunden genutzten Fahrzeug pro Schadensfall dem Leitbild der Kaskoversicherung entsprechend beschränkt auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
9.5 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 9.4 dieser AMB findet keine Anwendung, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Kunde den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
9.6 Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 9.4 dieser AMB findet auch keine Anwendung, wenn der Kunde Regelungen der AGB oder dieser AMB vorsätzlich missachtet hat, insbesondere die Pflichten und Verbote in den Ziffern 2.6 bis einschließlich 2.10 der AGB, Ziffer 1.12 dieser AMB, Ziffern 2.1 bis einschließlich 2.3 dieser AMB sowie Ziffer 6.1 bis einschließlich 6.6 dieser AMB. Hat der Kunde die jeweilige Regelung grob fahrlässig missachtet, ist MILES berechtigt, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Kunde. MILES bleibt zur Leistung verpflichtet, soweit die Missachtung der jeweiligen Regelung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von MILES oder des Versicherers ursächlich ist, es sei denn, der Kunde hat die Regelung arglistig missachtet.
9.7 Vorsätzlich falsche oder unwahre Angaben bzw. unvollständige oder verspätete Auskünfte können gemäß Ziffer 9.6 dieser AMB dazu führen, dass eine Haftungsbeschränkung auf eine Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung nicht eingreift bzw. bei grob fahrlässig falschen oder unwahren Angaben bzw. unvollständigen oder verspäteten Auskünften MILES berechtigt ist, seine Leistung zur Beschränkung der Haftung in einem der Schwere des Verschuldens des Kunden entsprechenden Verhältnis zu kürzen, es besteht dann ggf. keine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung gemäß Preis- und Kostenordnung.
9.8 Der Kunde haftet vollumfänglich für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Kunde verpflichtet sich, MILES von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich der vorgenannten Verstöße gegenüber MILES erheben. MILES ist nicht verpflichtet, Einsprüche des Kunden im Ordnungswidrigkeitsverfahren an die Behörden weiterzuleiten oder sonstige Recherche zu betreiben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der MILES für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an MILES richten, erhält MILES pro Fall eine Aufwandspauschale gemäß der Preis- und Kostenordnung.
9.9 Soweit MILES Zahlungen von Versicherungen oder Dritten im Hinblick auf einen Schadensfall erhält, werden diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden angerechnet.
10. Entgelte, Zahlungsbedingungen
10.1 MILES als Vermieter stellt dem Kunden das Entgelt für die Miete bzw. Nutzung und ggf. die Reservierung des Fahrzeugs gemäß der Preis- und Kostenordnung in Rechnung, beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei einer Reservierung über eine Plattform können abweichende Preise gelten, die dann in der entsprechenden Anwendung der Plattform angezeigt werden. Bei Buchung eines MILES Pass gelten die entsprechend ermäßigten Preise, die Kosten für den MILES Pass werden dem Kunden von MILES separat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung des vom Kunden für die Miete zu tragenden Entgelts richtet sich grundsätzlich nach den vom Kunden gefahrenen Kilometern und ggf. einer einmaligen Pauschale oder Öffnungsgebühr. Der jeweils geltende Tarif wird dem Kunden vor Antritt jeder Miete bzw. Reservierung in der MILES App bzw. in der entsprechenden Anwendung der Plattform angezeigt.
10.2 Der Kunde erhält nach jeder Miete eine automatisch generierte E-Mail über das jeweils fällige Entgelt. Das Entgelt ist sofort und ohne Abzug fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail spätestens zehn Kalendertage nach Beendigung der letzten Miete innerhalb einer Kalenderwoche. Die elektronischen Rechnungen berechtigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Beim Abschluss des Mietvertrags über eine Plattform kann die Rechnungsstellung für MILES ebenfalls über die Plattform erfolgen.
10.3 Zahlungen beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei einer Reservierung auf Grundlage eines Nutzervertrags erfolgen über das vom Kunden gewählte und von MILES akzeptierte Zahlungsmittel. Es gelten die folgenden Regelungen:
a) MILES behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern. MILES ist berechtigt, Dienstleister zur Abwicklung der Zahlung einzusetzen.
b) Mit der Auswahl des Zahlungsmittels ermächtigt der Kunde MILES, das jeweilige Zahlungsmittel mit allen Vergütungen (Anmeldegebühr, Entgelt für die Miete und ggf. Reservierung), Kostenpauschalen und Vertragsstrafen sowie allen weiteren Kosten zu belasten, die unter dem Nutzervertrag und/oder einem Mietvertrag zahlbar sind. MILES kann einen angemessenen Betrag als Sicherheitskaution über das gewählte Zahlungsmittel vor Mietbeginn autorisieren.
c) Die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren setzt ein in der EU geführtes Girokonto voraus. Der Kunde ermächtigt MILES in diesem Fall widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte per Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Kunde, dass er zum Bankeinzug über dieses Girokonto berechtigt ist. Auf Verlangen ist MILES der Nachweis der Kontoberechtigung zu erbringen. Bei Bezahlung per SEPA- Lastschriftverfahren hat der Kunde für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen.
d) Soweit die Zahlung über die ePayment-Services der LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („LogPay“) erfolgt, gilt Folgendes: Der Einzug der sofort fälligen Entgeltforderung erfolgt durch LogPay, an welche diese Forderung einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurde (Abtretungsanzeige). LogPay ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen in Bezug auf die verschiedenen Zahlarten. (i) Zahlung per Lastschrift: Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung eine Vorabankündigung durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Die Übermittlung der Vorabankündigung erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Kunden zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. (ii) Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. (iii) Zahlung per PayPal: Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Der Kunde schließt mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung (Billing Agreement), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Die Buchung des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag autorisiert, dessen Höhe von der gebuchten Leistung abhängt. Die Höhe beträgt bei MILES 15 Euro. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der übrige autorisierte Betrag verfällt. Die Buchung des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist. Überschreitet die fällige Forderung den autorisierten Betrag, wird der fällige Differenzbetrag durch eine zweite Transaktion belastet.
e) Bei nicht ausgeführter bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung wird zusätzlich eine Kostenpauschale gemäß Preis- und Kostenordnung erhoben. Wird ein eingezogener Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf die Gebühr gemäß Preis- und Kostenordnung angerechnet. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften wird der Kunde gebeten, im Falle einer Reklamation der Lastschrift nicht zu widersprechen, sondern zunächst eine Klärung mit MILES zu suchen. Im Falle einer berechtigten Reklamation wird die eingezogene Zahlung an den Kunden erstattet oder eine Gutschrift erteilt.
f) Der Kunde ermächtigt MILES zur Durchführung von Bonitätsprüfungen und Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien sowie zur Durchführung von Prüfungen zur Betrugsprävention, dies gilt auch während der Laufzeit eines Mietvertrages.
g) Gibt der Kunde Zahlungsmittel an, die ihm nicht gehören oder für die ihm keine klare Erlaubnis vorliegt, so behält sich MILES vor, den Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten und Anzeige zu erstatten. MILES ist berechtigt, Nachweise und Dokumente zur Berechtigung in Bezug auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu verlangen.
10.4 Im Hinblick auf Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber MILES nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MILES auf Dritte übertragen.
10.5 MILES ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten. Über eine Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
10.6 Zahlungen beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei einer Reservierung über eine Plattform werden ggf. über die jeweilige Plattform entsprechend den Plattformbedingungen abgewickelt. MILES wird hierbei ggf. die Forderungen gegenüber dem Kunden an den Betreiber der jeweiligen Plattform abtreten.
10.7 Guthaben bzw. MILES Credits, die der Kunde erworben hat, sind entweder dem Benutzerkonto bei MILES zugeordnet, wenn sie im Zusammenhang mit Mietverträgen stehen, die unter dem Nutzervertrag abgeschlossen werden (sollen). Oder Guthaben sind dem Konto des Kunden bei einer Plattform zugeordnet, wenn sie im Zusammenhang mit Mietverträgen stehen, die über die entsprechende Plattform abgeschlossen werden (sollen). Insofern ist keine Nutzung solcher Guthaben für den jeweils anderen Weg zum Abschluss von Mietverträgen verfügbar.
10.8 Soweit der Kunde für Guthaben bzw. MILES Credits, die dem Benutzerkonto bei MILES zugeordnet sind, eine Zahlung geleistet hat (wenn z.B. ein rabattiertes Kontingent gekauft wurde), gilt für die Einlösbarkeit die gesetzliche Verjährungsfrist. Wenn der Nutzervertrag vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist beendet wurde, erfolgt eine Erstattung des bezahlten Guthabens an den Kunden. Soweit der Kunde für Guthaben bzw. MILES Credits, die dem Benutzerkonto bei MILES zugeordnet sind, keine Zahlung geleistet hat (wenn das Guthaben z.B. auf einer Werbeaktion von MILES beruht), hängt die Frist für die Einlösbarkeit vom jeweiligen Grund der Zuteilung ab, diese Frist wird dem Kunden bei der Zuteilung bzw. in der MILES App unter dem Punkt „Rechnungsübersicht“ angezeigt. Wenn der Nutzervertrag vor Ablauf der Frist für die Einlösbarkeit beendet wurde, verfällt ein zugeteiltes Guthaben. Für Guthaben, die dem Konto des Kunden bei einer Plattform zugeordnet sind, gelten die Plattformbedingungen.
11. Änderungen der AMB
11.1 MILES behält sich das Recht vor, diese AMB und die Preis- und Kostenordnung mit Wirkung für künftige Mieten jederzeit zu ändern.
11.2 Änderungen der AMB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise einen Monat vorab bekannt gegeben.
12. Allgemeine Bestimmungen und Gerichtsstand
12.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen MILES als Vermieter und dem Kunden unterliegt dem deutschen Recht. Wenn der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AMB getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kunden, die keine Verbraucher sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
12.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AMB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags in seinen übrigen Bestimmungen.
12.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter dem Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/ bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
13. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Erwerbs eines MILES Pass nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MILES Mobility GmbH, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin, Telefonnummer: +49 (0) 30 83 799 699, E-Mail- Adresse: hello@miles-mobility.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt auch dann, wenn MILES mit der Leistungserbringung unter Verwendung eines MILES Pass begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Nutzervertrags durch MILES verliert.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An MILES Mobility GmbH, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin Telefonnummer: +49 (0) 30 83 799 699, E-Mail-Adresse: hello@miles-mobility.com:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen