Preis- und Kostenordnung

Hier findest du alle wichtigen Informationen zu zusätzlichen Gebühren und Mindestbeträgen (Ziffer 1), Versicherungsschutz & Selbstbeteiligungen (Ziffer 2), pauschalierte Schadenersatzbeträge (Kostenpauschalen) für typische Schadensfälle, die durch Pflichtverletzungen verursacht werden können (Ziffer 3) sowie Vertragsstrafen für Verstöße gegen bestimmte vertragliche Pflichten (Ziffer 4). Wann Kostenpauschalen und Vertragsstrafen gelten, erklären wir dir jeweils direkt im entsprechenden Abschnitt.Sofern in dieser Preis- und Kostenordnung Bezug auf die AGB genommen wird, sind damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MILES Mobility GmbH gemeint. Der Begriff AMB bezieht sich auf die Allgemeinen Mietbedingungen der MILES Mobility GmbH. Beide Dokumente bilden zusammen mit dieser Preis- und Kostenordnung die vertragliche Grundlage für die Nutzung der MILES-Dienste.

1. Gebühren und Mindestbeträge

Diese Gebühren können zusätzlich anfallen – je nach Fahrzeugtyp oder Nutzung:Unlock Fee
1€/Fahrt bei S- & M-Fahrzeugen
2€/Fahrt bei Premium-, L- & XL-Fahrzeugen
→ Gilt ab dem Moment, in dem du das Fahrzeug öffnest.
Rookie Fee
Monatliche Grundgebühr: 9€/Kalendermonat
→ Gilt für die ersten 12 Monate nach deinem Führerscheinerwerb – aber nur in Monaten, in denen du auch wirklich fährst. Die Gebühr wird mit deiner ersten Fahrt im jeweiligen Kalendermonat fällig.
Mindestbetrag für L- und XL-Fahrzeuge
15€/Fahrt
→ Wenn deine Fahrt weniger kostet, zahlst du den Mindestbetrag. Liegt der Fahrpreis darüber, wird wie gewohnt nach km-/Stunden-/Tagestarif abgerechnet.
Protection Plus ist im Mindestbetrag nicht enthalten.
City-to-City Fahrten (in allen MILES Cities möglich):
Pkw: 5,99€
Transporter: 39,99€
Gebühr bei Auslandsfahrten:
5€/Kalendertag (max. 25€/Miete)
Flughafengebühren
  • Berlin (BER): Abholgebühr 5€, Abstellgebühr 5€
  • Hamburg (HAM): Abholgebühr 6€, Abstellgebühr 8€
  • München (MUC): Abholgebühr 0€, Abstellgebühr 10€
  • Köln (CGN): Abholgebühr 5€, Abstellgebühr 5€
  • Düsseldorf (DUS): Abholgebühr 5€, Abstellgebühr 5€
  • Stuttgart (STR): Abholgebühr 6€, Abstellgebühr 6€
  • Frankfurt am Main (FRA): Abholgebühr 0€, Abstellgebühr 0€
Mahnkosten bei Zahlungsverzug
2,50€ nach der zweiten Erinnerung
Weitere 2,50€ nach weiteren 7 Tagen
Korrektur der Rechnungsadresse
2,50€ pro Anpassung
Rücklastschriftgebühr
5€
→ Wenn wir das angegebene Bankkonto nicht belasten können, wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Diese Gebühr gilt nur für MILES for Business Accounts, die ihre monatlichen Rechnungen per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen.

2. Versicherungsschutz & Selbstbeteiligung

Wenn ein Schaden entsteht, haftest du grundsätzlich nur bis zur Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung – außer bei Vorsatz oder groben Pflichtverstößen (siehe AGB/AMB). Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht schuld bist, entfällt die Haftung. Gültig gemäß AMB Ziffer 8.Fahrzeugklasse & Selbstbeteiligung
S&M: 900€
Premium: 1.000€
L & XL: 1.750€

3. Pauschalierter Schadenersatz (Kostenpauschalen)

Nachfolgend findest du die Kostenpauschalen für typische Schadensfälle, die durch Pflichtverletzungen verursacht werden können. Die Pauschalen decken den Schaden ab, der erfahrungsgemäß in diesen Fällen entsteht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES bleibt hiervon unberührt. Eine verwirkte Kostenpauschale wird auf einen entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet. Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit du nachweist, dass du für den Schaden nicht verantwortlich bist, kein Schaden entstanden ist, oder dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Kostenpauschale. Es gelten die Bestimmungen in Ziffer 6 der AMB.Bearbeitungsgebühr für die administrative Abwicklung von behördlichen Ermittlungsanfragen: 29,50€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 8.8. Diese Kostenpauschale wird für den zusätzlichen administrativen Aufwand erhoben, der MILES durch Anfragen von Verfolgungsbehörden (wie Polizei und Ordnungsämter) zur Ermittlung des verantwortlichen Mieters entsteht. Der Betrag deckt insbesondere die Kosten für interne Prozesse und Personalzeit, die durch die vom Mieter während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße (Verkehrs- und Ordnungsvorschriften) verursacht werden.
Bearbeitungsgebühr für den Abschleppvorgang: 70€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 3.7. Diese Kostenpauschale wird für den zusätzlichen internen Aufwand erhoben, der MILES dadurch entsteht, dass das Fahrzeug nach Beendigung der Miete nicht frei zugänglich war oder nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde und somit ein Umparken durch MILES oder die Beauftragung eines Abschleppdienstes notwendig wurde.
Sonderreinigung: 150€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 3.9 a. Diese Kostenpauschale wird für den typischerweise entstehenden Mehraufwand erhoben, der dadurch entsteht, dass das Fahrzeug entgegen der Pflicht aus AMB 3.9 a nicht in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückgegeben wurde. Die Pauschale deckt den erhöhten Aufwand für Reinigung, Desinfektion, Geruchsbeseitigung und die Wiederherstellung eines unmittelbar weitervermietbaren Fahrzeugzustands ab.
Servicefahrt: 100€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 2.6. Diese Kostenpauschale wird für erforderliche Anfahrten von MILES Mitarbeiter:innen erhoben, die infolge von Pflichtverletzungen notwendig werden, insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder bewusst fehlerhafter Meldung einer Störung.
Unfallbearbeitung: 130€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 5.4 i.V.m AMB 8.3. Diese Kostenpauschale wird für den typischen Aufwand der Bearbeitung eines Schadensfalls erhoben, insbesondere für Dokumentation, Kommunikation mit Versicherern, Abstimmung mit Werkstätten sowie gegebenenfalls notwendige Vor-Ort-Prüfungen. Weitergehende Schäden können gemäß AMB 8 geltend gemacht werden.
Verlust des Fahrzeugschlüssels oder anderer überlassener Zubehörgegenstände: 300€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 3.9 c. Diese Kostenpauschale wird für den typischerweise entstehenden Schaden und Aufwand erhoben, der MILES unmittelbar durch die schuldhafte Verletzung der Rückgabepflicht (gemäß Ziffer 3.9 c AMB) entsteht, nämlich das Fehlen des Fahrzeugschlüssels bei Mietende. Der pauschalierte Betrag deckt insbesondere die notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung der Fahrzeugsicherheit und -verfügbarkeit ab.
Falschbetankung: 150€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 4.5. Diese Kostenpauschale wird für den typischerweise entstehenden Aufwand erhoben, der unmittelbar durch die schuldhafte Verletzung der Tank- bzw. Ladepflicht (gemäß AMB 4.5) entsteht. Der pauschalierte Betrag deckt insbesondere die logistischen und administrativen Aufwendungen ab, die zur Schadensbegrenzung notwendig sind.
Abstellen außerhalb des Geschäftsgebiets: 500€
→ Kostenpauschale gemäß AMB 3.6 i.V.m AMB 8.3. Diese Kostenpauschale wird für den erheblichen logistischen und operativen Aufwand erhoben, der MILES unmittelbar durch die schuldhafte Verletzung der Rückgabepflicht (gemäß Ziffer 3.6 AMB) entsteht. Der pauschalierte Betrag deckt insbesondere die typischen Schadennebenkosten und Dispositionsaufwendungen für die Wiedererlangung und Rückführung des Fahrzeugs ab.

4. Vertragsstrafen

Nachfolgend findest du Vertragsstrafen für bestimmte Verstöße gegen unsere Geschäftsbedingungen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES bleibt hiervon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen entsprechenden Schadensersatzanspruch von MILES angerechnet. Vertragsstrafen werden nicht erhoben, soweit du nachweisen kannst, dass du für den Verstoß nicht verantwortlich bist und dich kein Verschulden trifft. Es gelten die Bestimmungen in Ziffer 6 der AMB.Verspätete oder unvollständige Schadensmeldung: 29,50€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen die Pflicht zur rechtzeitigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Übermittlung des ausgefüllten Schadensformulars, des schriftlichen Unfallberichts und etwaiger polizeilicher Angaben gemäß AMB 5.4.
Abstellen außerhalb des Geschäftslands: 1.000€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen AMB 2.3 a.
Unerlaubte Auslandsfahrt: 250€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen das Auslandsnutzungsverbot nach AMB 2.3 a.
Fahrzeugblockierung: 50€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen AMB 2.3 g (Aufenthalt im Fahrzeug ohne Fortbewegung entgegen Nutzungszweck).
Aggressives Fahrverhalten: 250€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen AMB 2.2 b (rücksichtslose Fahrweise, grobe Verkehrsverstöße)
Rauchen oder Vapen im Fahrzeug: 100€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen Ziffer 2.3 f) der AMB (Rauchverbot)
Weitergabe von Zugangsdaten oder Ermöglichung unberechtigter Nutzung: 500€
→ Vertragsstrafe für einen Verstoß gegen AGB 2.4 und AMB 1.12.
Weitere, vertragsstrafenbewehrte Pflichtverletzungen: 250€
→ Gemäß Ziffer 2.2 a, 2.2 c,2.2 d,2.2 e,2.2 f, 2.2 g,2.2 h,2.2 i,2.2 j AMB und 2.3 a, 2.3 h. 2.3 d., 2.3 i AMB), soweit dieser Verstoß nicht bereits durch eine in dieser Preis- und Kostenordnung spezifisch aufgeführte Vertragsstrafe erfasst ist.
Soweit der:die Kund:in zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder einer Kostenpauschale verpflichtet ist, bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch MILES unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe oder Kostenpauschale wird auf einen entsprechenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Variable Kosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften oder gemäß AMB 8 zu ersetzen sind, sind nicht Bestandteil dieser Preis- und Kostenordnung.